Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedin­gungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedin­gungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsun­wirksam soweit sie nicht schriftlich von der rain electronics GmbH bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zu­stande, wenn die rain electronics GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen Änderungen oder Neben­abreden.

Die rain electronics GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestä­tigen

Maße, Zeichnungen und Abbildungen usw. sind unverbindlich. Kostenvoran­schläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der rain electronics GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Scha­denersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversiche­rung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültiger Mehrwertsteuer ab La­ger oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhr­hafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die rain electronics GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der rain electronics GmbH genannten Preise.

Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, wer­den gesondert berechnet.

Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren der Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen die rain electronics GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages be­rechtigen die rain electronics GmbH zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die rain electronics GmbH. Sämtliche Lieferver­pflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Ent­sprechende Dispositionen sind von der rain electronics GmbH nachzuweisen.

Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillie­ferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei Nicht einhalten der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs.1 BGB berechtigt und verpflich­tet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.

Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereig­nissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks usw. gleich, ob diese im eigenen Bereich dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintre­ten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadener­satz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die rain electronics GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behin­derung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der rain electronics GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadener­satzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die rain electronics GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die rain electronics GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Aus­schluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführender Person übergeben worden oder zwecks Versendung das Lager der rain electronics GmbH verlassen hat. Die rain electronics GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.

Bei Sendungen an die rain electronics GmbH trägt der Versender jedes Risiko insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der rain electronics GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder mit Zahlungsziel von 10 Tagen mit 2% Skonto zahlbar oder 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung ange­rechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt wer­den. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forder-ungsbetrag auf dem Bankkonto der rain electronics GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die rain electronics GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankün­digungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämt­liche Forderungen der rain electronics GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der rain electronics GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die rain electronics GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bank­bürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der rain electronics GmbH steht das Recht zu den im Verzug befindlichen Käufer von der wei­teren Belieferung auszuschließen, auch, wenn entsprechende Lieferverträge ge­schlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die rain electronics GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Ge­schäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berech­nen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die rain electronics GmbH ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorhalt

Die rain electronics GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Be- oder Verarbeitung der von der rain electronics GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren er­folgt im Auftrag der rain electronics GmbH, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die rain electronics GmbH erwachsen können.

Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die rain electronics GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.

Wird die von der rain electronics GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigen­tumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die rain electronics GmbH.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts­verkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfän­dung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die rain electronics GmbH ab. Die rain electronics GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ord­nungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der rain electronics GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

Bei Zahlungsverzug – insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks – ist die rain electronics GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehalts­ware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entspre­chend zu legitimieren, haben an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforde­rung der rain electronics GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Ko­sten und Gefahr an die rain electronics GmbH zurückzusenden.

In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die rain electronics GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die rain electronics GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25% über­steigen.

Gewährleistungen

Die Gewährleistung beträgt für alle von der rain electronics GmbH gelieferten Produkte 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der rain electronics GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Die Gewährleistungspflicht der rain electronics GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu.

Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.

Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten an­derer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muß der rain electronics GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die rain electronics GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie des Liefer­scheines oder Rechnung, an die rain electronics GmbH zu sen­den.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.

Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die rain electronics GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die ge­lieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören wird für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt d.h. er darf diese weder ko­pieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die rain electronics GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwi­schen der rain electronics GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch­land als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht ( EKA, EKAG jeweils vom 17. 7. 73) werden ausgeschlossen.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öf­fentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Pforzheim als aus­schließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Be­stimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

siehe Datenschutz

Export

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskunft bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft Eschborn/Taunus.

Stand 1.1.2001